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   BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75   

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BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75 (https://dejure.org/1976,11250)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1976 - 8 RU 118/75 (https://dejure.org/1976,11250)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1976 - 8 RU 118/75 (https://dejure.org/1976,11250)
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  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 440/74
    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
    Demgemäß habe der 9. Senat des BSG erst kürzlich (am 24. März 4976 - 9 RV 440/74) entschieden, daß 5 45 Abs. 5 SGB 4 nur für Erstattungsfälle ab 4. Januar 4976 gelte.

    die vom 2. Senat näher dargelegten Gründe, die sich auch mit der vom Beigeladenen zitierten Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 24. März 4976 - 9 RV 440/74 - auseinandersetzen (Urteil S. 42), Bezug genommen.

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
    Inder Amtlichen Begründung - Bundestags-Drucks. 7/868 S. 57 - heißt es hierzu nurz "Im Hinblick auf die derzeit unklare Rechtslage soll die neue Verjährungsregelung auch für die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes fällig gewordenen Ansprüche gelten, soweit sie nicht nach bisherigem Recht bereits verjährt sind".
  • BSG, 09.04.1963 - 10 RV 1059/60

    Versorgung nach der Personenschädenverordnung - Versorgung nach dem

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
    [Verjährungsfrist von 4 Jahren berufen darf (vgl. BSG 19, 88 und Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BVG in der Fassung vom 26. Juni 1969 zu 5 66 Nr. 5), kann sonach dem gewonnenen Ergebnis nicht entgegenstehen.
  • BSG, 18.03.1966 - 3 RK 98/63

    Krankengeld neben Erwerbsunfähigkeitsrente - Krankengeld neben Altersruhegeld -

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
    offenbar nur eine Klarstellung bewirken° Aber auch wenn man davon ausgeht, daß in Wirklichkeit eine Rechtsänderung vorliegt, bestehen keine Bedenken° Dabei kann offenbleiben, ob Art° II 5 47 SGB 1 eine echte Rückwirkung in dem Sinn beinhaltet, daB das Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, oder ob eine unechte Rüchwirkung vorliegt, bei der das Gesetz nur von seinem Inkrafüreten an auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt (vgl" dazu BSG 24, 285, 288 mit weiteren Nachweisen)° Denn eine - 42.
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75

    Ersatzanspruch - Verjährung

    Auszug aus BSG, 24.08.1976 - 8 RU 118/75
    Es konnte ferner unentschieden bleiben, ob 5 81 b BVG unabhängig davon, daß die Beklagte erst ab 15. November 1963 ihre Leistungspflicht anerkannt hat, der Versorgungsbehörde rückwirkend ab 1955 oder 1959 einen Ersatzanspruch einräumt und ob dies auch dann> der Fall ist, wenn sie fahrlässig anstelle einer anderen Behörde oder eines Versicherungsträgers des öffentlichen Rechts ($ 81 b BVG) geleistet hat (vgl. dazu Urteil des 2. Senats des BSG vom 28. April 1976 - 2 RU 119/75 - mit weiteren Nachweisen, u.a. auch zur Bedeutung des 5 47 des Verwaltungsverfahrensgesetzes -VeerG-).
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